Glossar
Nebenkostenabrechnung – Definition
Die Nebenkostenabrechnung ist die jährliche, detaillierte Aufstellung aller umlagefähigen Betriebskosten, die der Vermieter dem Mieter nach Ablauf der Abrechnungsperiode zustellen muss. Sie vergleicht die geleisteten Akontozahlungen mit den tatsächlichen Kosten und weist Nachzahlung oder Rückerstattung aus.
Auf einen Blick
| Begriff | Nebenkostenabrechnung |
| Frist | Innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungsperiode |
| Pflicht des Vermieters | Detaillierte Aufstellung + Belegeinsicht |
| Rechtsgrundlage | OR Art. 257b (Schweiz) |
Pflichten des Vermieters
| Pflicht | Detail |
|---|---|
| Detaillierte Aufstellung | Jede Kostenart einzeln ausweisen, nicht pauschal |
| Verteilerschlüssel angeben | Wie wurde auf die Mieter aufgeteilt? |
| Belegeinsicht gewähren | Mieter darf Originalrechnungen einsehen |
| Frist einhalten | Abrechnung muss innert 12 Monaten zugestellt werden |
| Nur umlagefähige Kosten | Keine Verwaltungs- oder Reparaturkosten einrechnen |
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Vermieter die Abrechnung zu spät stellt?▼
Stellt der Vermieter die Abrechnung nach Ablauf der 12-Monats-Frist zu, kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Das Recht auf Rückerstattung des Mieters bleibt jedoch bestehen.
Darf der Mieter die Belege einsehen?▼
Ja. Der Mieter hat das Recht, alle Originalbelege (Rechnungen, Quittungen) einzusehen, auf denen die Abrechnung basiert. Der Vermieter muss diese auf Anfrage vorlegen.
Was tun bei einer falschen Nebenkostenabrechnung?▼
Der Mieter kann die Abrechnung schriftlich anfechten und eine Korrektur verlangen. Bei Uneinigkeit kann die Schlichtungsbehörde angerufen werden.
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