Akonto vs. Pauschale: Was ist der Unterschied?
Beim Akonto zahlt der Mieter monatlich einen Vorschuss, der am Ende der Abrechnungsperiode mit den tatsächlichen Kosten verglichen wird. Bei der Pauschale ist der Betrag fix — es gibt keine Abrechnung und keine Nachzahlung. In der Schweiz ist das Akonto die häufigere Methode, weil es transparenter ist und den tatsächlichen Kosten entspricht.
Auf einen Blick
| Akonto | Vorauszahlung + jährliche Abrechnung |
| Pauschale | Fixer Betrag, keine Abrechnung |
| Häufiger in CH | Akonto (transparenter) |
| Rechtsgrundlage | OR Art. 257b (Schweiz) |
Direkter Vergleich: Akonto vs. Pauschale
| Merkmal | Akonto | Pauschale |
|---|---|---|
| Abrechnung | Jährlich, exakt | Keine Abrechnung |
| Nachzahlung möglich? | Ja (bei Mehrkosten) | Nein |
| Rückerstattung möglich? | Ja (bei Minderkosten) | Nein |
| Transparenz | Hoch (Belege einsehbar) | Niedrig |
| Planbarkeit Mieter | Mittel (Nachzahlung möglich) | Hoch (fix) |
| Risiko Vermieter | Niedrig (Abrechnung deckt Kosten) | Mittel (Kosten können steigen) |
| Häufigkeit in CH | Sehr häufig | Seltener |
Häufige Fragen
Kann der Vermieter frei wählen zwischen Akonto und Pauschale?▼
Ja, grundsätzlich. Die Wahl muss jedoch im Mietvertrag festgehalten sein. Ein nachträglicher Wechsel erfordert die Zustimmung des Mieters.
Welche Methode ist für den Mieter vorteilhafter?▼
Das hängt vom Einzelfall ab. Die Pauschale bietet Planungssicherheit. Das Akonto ist fairer, wenn der tatsächliche Verbrauch unter dem Vorauszahlungsbetrag liegt — dann erhält der Mieter Geld zurück.
Kann der Vermieter die Pauschale erhöhen?▼
Ja, aber nur mit einer ordentlichen Mietzinsänderungsanzeige unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Eine einseitige sofortige Erhöhung ist nicht zulässig.
Was passiert, wenn das Akonto zu hoch angesetzt ist?▼
Der Mieter erhält am Ende der Abrechnungsperiode eine Rückerstattung. Er kann auch eine Anpassung des Akontos nach unten verlangen, wenn die Vorauszahlungen systematisch zu hoch sind.
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