Kostenklar

Häufige Frage

Nebenkostenabrechnung ohne Belege: Darf ich die Belege einsehen?

Ja.

Nach Art. 257b Abs. 2 OR muss die Vermieterschaft der Mieterschaft auf Verlangen Einsicht in die Belege gewähren. Das hilft Ihnen zu prüfen, wie einzelne Kosten auf der Abrechnung zustande gekommen sind.

So gehen Sie praktisch vor

  1. 1. Abrechnung markieren: Notieren Sie die Positionen, die Sie nicht nachvollziehen können.
  2. 2. Schriftlich nachfragen: Bitten Sie Vermieter oder Verwaltung um Einsicht in die dazugehörigen Belege.
  3. 3. Beträge vergleichen: Prüfen Sie, ob Beleg, Gesamtkosten und der auf Sie verteilte Anteil zusammenpassen.
  4. 4. Bei offenen Fragen Hilfe holen: Die zuständige Schlichtungsbehörde in Mietsachen kann Mieter und Vermieter beraten.

Wichtig: Belegeinsicht und Zahlung sind nicht dieselbe Frage

Ob und wann eine Nachzahlung bezahlt werden muss, kann vom konkreten Fall abhängen. Kostenklar gibt deshalb keine pauschale Empfehlung, Zahlungen zurückzuhalten. Wenn darüber Streit besteht, ist eine fachliche Beratung sinnvoll.

Häufige Fragen

Darf ich die Belege zur Nebenkostenabrechnung einsehen?

Ja. Nach Art. 257b Abs. 2 OR muss die Vermieterschaft der Mieterschaft auf Verlangen Einsicht in die Belege gewähren.

Was kann ich verlangen?

Sie können um Einsicht in die Unterlagen bitten, auf denen die Abrechnung beruht – zum Beispiel Rechnungen oder andere Belege zu den verrechneten Kosten.

Wie frage ich am besten nach den Belegen?

Stellen Sie die Anfrage schriftlich und nennen Sie möglichst konkret die Abrechnung und die Positionen, die Sie nachvollziehen möchten.

Was, wenn ich trotz Anfrage keine Einsicht erhalte?

Dann kann eine Beratung durch die zuständige Schlichtungsbehörde in Mietsachen sinnvoll sein. Das Bundesamt für Wohnungswesen weist darauf hin, dass Schlichtungsbehörden Mieter und Vermieter auch ausserhalb eines Verfahrens beraten.

Nebenkostenabrechnung prüfen →Nebenkosten nicht im Mietvertrag →Nebenkostenabrechnung verstehen →

Quelle

Obligationenrecht Art. 257b Abs. 2 sowie Informationen des Bundesamts für Wohnungswesen zu Nebenkosten und Belegeinsicht.