Häufige Frage
Wann muss die Nebenkostenabrechnung kommen?
Es gibt nicht für jedes Mietverhältnis dieselbe gesetzliche Monatsfrist.
Das Schweizer Obligationenrecht verpflichtet bei Akontozahlungen zur Abrechnung über die tatsächlichen Nebenkosten, nennt in Art. 257a und 257b aber keine allgemeine feste Zahl von Monaten für die Zustellung. Wichtig sind deshalb auch Mietvertrag und vereinbarte Abrechnungsperiode.
Das sollten Sie prüfen
- 1. Abrechnungsperiode: Für welchen Zeitraum werden die Nebenkosten jeweils abgerechnet?
- 2. Mietvertrag: Ist dort ein Abrechnungstermin oder eine Frist festgelegt?
- 3. Vorjahre: Wann kam die Abrechnung in den vergangenen Jahren?
- 4. Nachfragen: Wenn die Abrechnung deutlich später kommt als erwartet, fragen Sie schriftlich nach dem Stand.
Abrechnungsfrist und Verjährung sind nicht dasselbe
Eine vertragliche Abrechnungsfrist beantwortet die Frage, wann abgerechnet werden soll. Verjährung beantwortet eine andere Frage: wie lange ein Anspruch rechtlich durchgesetzt werden kann. Diese Themen sollten nicht vermischt werden.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz immer eine gesetzliche 12-Monats-Frist?
Nein. Art. 257a und 257b OR nennen keine allgemeine feste Monatszahl, die für jedes Mietverhältnis als Zustellfrist gilt. Der Mietvertrag kann jedoch einen Abrechnungstermin oder eine Frist vorsehen.
Warum hört man trotzdem oft von 6 oder 12 Monaten?
Solche Zeiträume werden häufig als übliche oder vertragliche Abrechnungsfristen genannt. Sie sollten aber nicht mit einer für alle Fälle identischen gesetzlichen Frist verwechselt werden.
Was sollte ich tun, wenn lange keine Abrechnung kommt?
Prüfen Sie zuerst Mietvertrag und letzte Abrechnungen. Danach können Sie Vermieter oder Verwaltung schriftlich nach dem Stand der Abrechnung fragen.
Ist eine verspätete Abrechnung automatisch ungültig?
Nicht automatisch. Ob eine Forderung noch durchgesetzt werden kann oder eine vertragliche Frist Folgen hat, hängt vom konkreten Mietverhältnis und gegebenenfalls von Verjährungsfragen ab.
Hinweis
Bei Streit über eine vertragliche Frist oder die Durchsetzbarkeit einer älteren Forderung kann eine Beratung durch die Schlichtungsbehörde oder eine andere qualifizierte Fachstelle sinnvoll sein.