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Nebenkosten verstehen

Nebenkostenabrechnung Schweiz: verständlich erklärt

Nebenkostenabrechnung zeigt, welche Nebenkosten in einem bestimmten Zeitraum angefallen sind, wie sie auf die Mietparteien verteilt wurden und – bei Akontozahlungen – welche Beträge bereits bezahlt wurden. Wichtig sind insbesondere die Vereinbarungen im Mietvertrag und die Möglichkeit, die zugrunde liegenden Belege einzusehen.

Was sollte auf einer Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar sein?

Abrechnungsperiode

Die Abrechnung sollte klar zeigen, für welchen Zeitraum die Kosten berechnet wurden.

Kostenpositionen

Die einzelnen Nebenkosten sollten so aufgeführt sein, dass Sie erkennen können, wofür Geld berechnet wurde.

Verteilschlüssel

Die Abrechnung sollte zeigen, wie die Gesamtkosten auf die einzelnen Wohnungen verteilt wurden.

Akontozahlungen

Bei Akonto werden die bereits bezahlten Vorauszahlungen dem tatsächlichen Anteil gegenübergestellt.

Nachzahlung oder Guthaben

Aus dem berechneten Anteil und den bereits geleisteten Zahlungen ergibt sich der offene Betrag oder ein Guthaben.

Belege und Grundlagen

Mietvertrag, Rechnungen, Ablesungen und weitere Belege helfen, die Abrechnung nachzuvollziehen.

Was möchten Sie tun?

Als Vermieter abrechnen

Kosten erfassen, auf Wohnungen verteilen, Akontozahlungen berücksichtigen und eine verständliche Abrechnung erstellen.

Nebenkostenabrechnung erstellen →

Als Mieter prüfen

Eine erhaltene Abrechnung mit Mietdauer, Zahlungen, Kosten, Verteilung und vorhandenen Unterlagen vergleichen.

Nebenkostenabrechnung prüfen →

Themen rund um die Nebenkostenabrechnung

Möchten Sie einen Punkt genauer verstehen? Hier finden Sie ausführliche Erklärungen zu den häufigsten Fragen.

Belege und Nachvollziehbarkeit

Beim Akontomodell sollte eine Abrechnung nicht nur den Endbetrag zeigen. Kosten, Verteilung und bereits geleistete Zahlungen sollten nachvollziehbar sein. Nach OR Art. 257b kann die Mieterschaft Einsicht in die Belege verlangen. Ob eine einzelne Position im konkreten Fall geschuldet ist, hängt zusätzlich von Mietvertrag und rechtlicher Einordnung ab.

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Die Inhalte auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Massgebend sind stets der konkrete Mietvertrag und die anwendbaren kantonalen Bestimmungen.