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Glossar

Akonto – Definition & Abrechnung

Akonto bezeichnet die monatliche Vorauszahlung des Mieters auf die zu erwartenden Nebenkosten, die am Ende der Abrechnungsperiode mit den tatsächlichen Kosten verglichen und abgerechnet wird. Ergibt die Abrechnung einen Überschuss, erhält der Mieter Geld zurück. Ergibt sie ein Defizit, muss er nachzahlen.

Auf einen Blick

BegriffAkonto (auch: Vorauszahlung)
PrinzipMonatliche Vorauszahlung → jährliche Abrechnung
Unterschied PauschaleAkonto wird abgerechnet, Pauschale nicht
RechtsgrundlageOR Art. 257b (Schweiz)

Wie funktioniert das Akonto-System?

Der Vermieter schätzt die jährlichen Nebenkosten und teilt diesen Betrag durch 12. Der Mieter zahlt diesen monatlichen Vorschuss zusammen mit der Nettomiete. Nach Ablauf der Abrechnungsperiode — in der Regel ein Jahr — erstellt der Vermieter eine detaillierte Abrechnung über die tatsächlich angefallenen Kosten.

Der Mieter hat das Recht, die Originalbelege einzusehen. Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode zustellen.


Häufige Fragen zum Akonto

Was passiert, wenn das Akonto zu niedrig angesetzt wurde?

Der Mieter erhält eine Nachzahlungsrechnung. Der Vermieter muss die Abrechnung belegen können. Ist das Akonto systematisch zu niedrig, kann der Mieter eine Anpassung verlangen.

Kann der Vermieter das Akonto einseitig erhöhen?

Ja, aber nur mit einer ordentlichen Mietzinsänderungsanzeige und unter Einhaltung der Kündigungsfristen. Eine sofortige Erhöhung ohne Ankündigung ist nicht zulässig.

Was ist der Unterschied zwischen Akonto und Pauschale?

Beim Akonto zahlt der Mieter monatlich einen Vorschuss, der am Ende des Jahres mit den tatsächlichen Kosten abgerechnet wird. Bei der Pauschale ist der Betrag fix — es gibt keine Abrechnung und keine Nachzahlung.


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