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Heizkosten als Nebenkosten: Was darf verrechnet werden?

Heizkosten (umlagefähig) Betriebskosten der Heizanlage — Brennstoff, Wartung und Kaminfeger — dürfen auf Mieter umgelegt werden. Reparaturen und Investitionen (z.B. neuer Heizkessel) sind Sache des Vermieters. Grundlage: OR Art. 257a. Der Verteilungsschlüssel muss im Mietvertrag vereinbart sein.

RechtsgrundlageOR Art. 257a–257b
Typischer Anteil30–50 % der Nebenkosten
VerteilungsschlüsselWohnfläche (m²) oder Verbrauch
Abrechnungsperiode12 Monate

Erlaubte und nicht erlaubte Heizkosten

Die folgende Tabelle zeigt, welche Heizkostenarten in der Schweiz auf Mieter umgelegt werden dürfen und welche nicht. Die Abgrenzung folgt dem Prinzip: Betriebskosten ja, Investitions- und Unterhaltskosten nein.

Heizkosten: erlaubt vs. nicht erlaubt
KostenartErlaubt?Hinweis
Brennstoff (Heizöl, Gas, Fernwärme)✅ JaTatsächlicher Verbrauch
Wartung Heizanlage✅ JaJährliche Revision
Kaminfeger✅ JaPflichtleistung
Rauchmelder-Kontrolle✅ JaBetrieb, nicht Kauf
Warmwasseraufbereitung✅ JaAnteilig nach m²
Erneuerung Heizkessel❌ NeinInvestition, nicht Betrieb
Reparatur Heizung❌ NeinUnterhaltspflicht Vermieter
Energieberatung❌ NeinNicht betriebsnotwendig

Wie werden Heizkosten auf Mieter verteilt?

Gesamtkosten ermitteln

Alle Brennstoff-, Wartungs- und Kaminfegerrechnungen des Jahres werden summiert.

Verteilungsschlüssel anwenden

Häufigster Schlüssel: Wohnfläche (m²). Beispiel: 3 Wohnungen à 80 m² = 240 m² total. Wohnung A (80 m²) trägt 80/240 = 33.3 % der Heizkosten.

Warmwasser separieren

Warmwasserkosten werden oft separat ausgewiesen und ebenfalls nach m² verteilt.

Akonto verrechnen

Die geleisteten Akonto-Zahlungen werden abgezogen. Der Saldo ergibt die Nachzahlung oder Rückerstattung.

Rechtliche Grundlage

Die Umlagefähigkeit von Heizkosten ist in OR Art. 257a geregelt. Nebenkosten müssen ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart sein. Fehlt diese Vereinbarung, sind die Heizkosten im Nettomietzins enthalten. Die Abrechnung muss jährlich erfolgen und dem Mieter innert angemessener Frist zugestellt werden.

Mieter haben nach OR Art. 257b das Recht, die Originalbelege einzusehen. Vermieter müssen die Abrechnung auf Verlangen erläutern können.

Darf der Vermieter die gesamten Heizkosten auf die Mieter umlegen?

Nein. Nur die tatsächlichen Betriebskosten (Brennstoff, Wartung, Kaminfeger) dürfen umgelegt werden. Investitionen wie ein neuer Heizkessel oder Reparaturen gehen zulasten des Vermieters.

Nach welchem Schlüssel werden Heizkosten verteilt?

In der Schweiz ist die Verteilung nach Wohnfläche (m²) am häufigsten. Bei Liegenschaften mit Wärmemessgeräten kann auch nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden. Der Schlüssel muss im Mietvertrag festgelegt sein.

Muss der Vermieter Heizkosten einzeln ausweisen?

Ja. Die Abrechnung muss nachvollziehbar sein. Brennstoffkosten, Wartungskosten und Warmwasserkosten sollten separat ausgewiesen werden, damit Mieter die Positionen prüfen können.

Was passiert, wenn die Heizkosten stark gestiegen sind?

Gestiegene Energiepreise sind kein Fehler des Vermieters. Wenn die Akonto-Zahlungen zu niedrig waren, resultiert eine Nachzahlung. Der Vermieter sollte die Akonto-Zahlungen jährlich anpassen.

Darf Fernwärme als Heizkosten verrechnet werden?

Ja. Fernwärme gilt als Betriebskosten und darf vollständig auf die Mieter umgelegt werden, sofern sie im Mietvertrag als Nebenkosten vereinbart ist.

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