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Hauswartung als Nebenkosten: Reinigung ja, Reparaturen nein

Hauswartung (umlagefähig) Nur der Reinigungsanteil des Hauswartlohns ist umlagefähig. Reparaturen und Unterhaltsarbeiten des Hauswarts gehen zulasten des Vermieters und dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden. Grundlage: OR Art. 257a. Der Lohnanteil muss klar dokumentiert und aufgeteilt werden.

RechtsgrundlageOR Art. 257a
UmlagefähigNur Reinigung & Betrieb
Nicht umlagefähigReparaturen, Investitionen
VerteilungsschlüsselWohnfläche (m²)

Hauswartleistungen: erlaubt vs. nicht erlaubt

Hauswartung: erlaubte und nicht erlaubte Positionen
LeistungErlaubt?Begründung
Treppenhaus reinigen✅ JaBetriebskosten
Aussenanlage pflegen✅ JaBetriebskosten
Kehrichtraum reinigen✅ JaBetriebskosten
Schneeräumung✅ JaBetriebskosten
Glühbirnen wechseln (Allgemein)✅ JaKleiner Unterhalt
Reparatur Türschloss❌ NeinUnterhalt Vermieter
Malerarbeiten Treppenhaus❌ NeinInvestition Vermieter
Hauswart-Lohnanteil für Reparaturen❌ NeinMuss separiert werden

Wie wird der Hauswartlohn korrekt aufgeteilt?

Gesamtlohn ermitteln

Bruttolohn inkl. Sozialversicherungen des Hauswarts.

Tätigkeiten dokumentieren

Der Hauswart führt ein Tätigkeitsprotokoll. Reinigung vs. Reparaturen werden separat erfasst.

Umlagefähigen Anteil berechnen

Beispiel: 65 % Reinigung (umlagefähig), 35 % Reparaturen (Vermieter). Bei CHF 24 000 Jahreslohn: CHF 15 600 umlagefähig.

Auf Wohnungen verteilen

CHF 15 600 wird nach Wohnfläche (m²) auf alle Mieter verteilt.

Darf der gesamte Hauswartlohn auf Mieter umgelegt werden?

Nein. Nur der Anteil des Hauswartlohns, der auf Reinigung und Betrieb entfällt, ist umlagefähig. Der Anteil für Reparaturen und Unterhalt muss vom Vermieter getragen werden. Typisch: 60–70 % umlagefähig.

Was gilt als "Reinigung" im Sinne der Nebenkosten?

Reinigung umfasst Treppenhaus, Keller, Aussenanlagen, Kehrichtraum und Waschküche. Nicht dazu gehören Malerarbeiten oder Bodenbelagsreparaturen.

Darf Schneeräumung als Nebenkosten verrechnet werden?

Ja. Schneeräumung und Streudienst sind Betriebskosten und dürfen auf Mieter umgelegt werden.

Wie wird der Hauswartlohn auf die Wohnungen verteilt?

Der umlagefähige Anteil des Hauswartlohns wird nach Wohnfläche (m²) auf die Mieter verteilt.

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