Häufige Frage
Dürfen Reparaturen als Nebenkosten verrechnet werden?
Reparatur und laufender Betrieb sind nicht dasselbe.
Nebenkosten betreffen bei Wohn- und Geschäftsräumen tatsächliche Aufwendungen für Leistungen, die mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen. Arbeiten zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Liegenschaft müssen davon unterschieden werden.
Drei praktische Beispiele
Eher laufender Betrieb
Zum Beispiel regelmässige Reinigung gemeinsamer Bereiche oder laufende Kosten einer Heizungsanlage, soweit diese als Nebenkosten vereinbart und rechtlich als solche einzuordnen sind.
Eher Reparatur oder Unterhalt
Zum Beispiel das Beheben eines Defekts, der Ersatz eines kaputten Bauteils oder Arbeiten zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands der Liegenschaft.
Nicht anhand des Rechnungstitels entscheiden
Eine Rechnung kann mehrere Arbeiten enthalten. Entscheidend ist, welche konkrete Leistung erbracht wurde – nicht nur, ob darauf „Service“, „Hauswartung“ oder „Unterhalt“ steht.
So prüfen Sie eine auffällige Position
- 1. Was wurde gemacht? Lassen Sie sich die konkrete Leistung erklären.
- 2. Was steht im Mietvertrag? Prüfen Sie, ob die entsprechende Nebenkostenart vereinbart ist.
- 3. Beleg ansehen: Eine Rechnung hilft, Betriebsleistung und Reparaturanteil zu unterscheiden.
Häufige Fragen
Sind Reparaturkosten normale Nebenkosten?
Kosten, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache dienen, sind grundsätzlich etwas anderes als laufende Kosten für Leistungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch. Deshalb sollten Reparaturpositionen auf einer Nebenkostenabrechnung besonders geprüft werden.
Was ist mit einem Servicevertrag?
Ein Servicevertrag kann laufende Betriebsleistungen und Reparaturanteile enthalten. Deshalb sollte geprüft werden, welche Leistungen tatsächlich verrechnet wurden und was im Mietvertrag vereinbart ist.
Was ist mit kleinem Unterhalt in der Wohnung?
Pflichten der Mieterschaft für kleine Reinigungen oder Ausbesserungen sind ein eigenes Thema des Mietrechts. Sie machen eine Reparatur nicht automatisch zu einer Position der jährlichen Nebenkostenabrechnung.
Was kann ich bei einer unklaren Reparaturposition tun?
Bitten Sie um eine genaue Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls um Einsicht in den Beleg. Vergleichen Sie die Position anschliessend mit dem Mietvertrag.
Rechtliche Grundlage
Art. 257a und 257b OR definieren Nebenkosten als Aufwendungen für Leistungen im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Sache. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass Kosten, die keinen solchen Zusammenhang haben, nicht als Nebenkosten überwälzt werden können.