Hauswartung prüfen
Welche Hauswartkosten können als Nebenkosten erscheinen?
Kurz erklärt
Laufende Reinigungs- und Pflegearbeiten können anders zu beurteilen sein als Reparaturen, Unterhalt, Erneuerungen oder Verwaltungsarbeiten. Deshalb sollte nicht einfach der gesamte Hauswartaufwand als eine einzige Nebenkostenposition übernommen werden.
Typische Beispiele
Treppenhausreinigung
Laufende Reinigung gemeinsamer Flächen kann als Hauswartleistung in Frage kommen, wenn sie als Nebenkosten vereinbart ist.
Schneeräumung und laufende Aussenpflege
Regelmässige Pflegearbeiten können Teil der laufenden Hauswartung sein.
Reparatur eines Türschlosses
Eine Reparatur ist von laufender Pflege und Reinigung zu trennen.
Malerarbeiten oder Ersatzbeschaffungen
Unterhalt und Erneuerungen sind nicht dasselbe wie laufende Hauswartleistungen.
Verwaltungsarbeiten
Administrative Aufgaben sollten nicht einfach mit Reinigungs- oder Pflegeleistungen vermischt werden.
Gemischte Hauswartaufgaben
Erledigt eine Person sowohl Reinigung als auch Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten, sollte die Abrechnung diese Tätigkeiten nachvollziehbar trennen. Ein frei gewählter Pauschalanteil reicht dafür nicht.
Häufige Fragen
Darf der ganze Hauswartlohn als Nebenkosten verrechnet werden?
Nicht automatisch. Wenn der Hauswart verschiedene Aufgaben erledigt, sollte nachvollziehbar sein, welcher Teil auf laufende Reinigung und Pflege entfällt und welcher auf Reparaturen, Unterhalt oder Verwaltung.
Gibt es einen festen Prozentsatz für den verrechenbaren Anteil?
Nein. Eine pauschale Prozentregel passt nicht für jede Liegenschaft. Massgebend sind die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten und ihre nachvollziehbare Zuordnung.
Was ist bei einer externen Reinigungsfirma?
Auch hier sollte geprüft werden, welche Leistungen konkret erbracht wurden und ob diese Nebenkostenart im Mietvertrag vereinbart ist.
Was kann ich bei einer unklaren Hauswartposition tun?
Fragen Sie nach einer Leistungsaufstellung oder nach den zugrunde liegenden Belegen und vergleichen Sie die Position mit dem Mietvertrag.