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Hauswartung: Was ist umlagefähig?

Hauswartungskosten sind teilweise umlagefähig. Nur der Anteil der Hauswartung, der auf Pflege- und Reinigungstätigkeiten entfällt, darf dem Mieter verrechnet werden. Reparaturen und Ersatzbeschaffungen durch den Hauswart sind Gebäudeunterhalt und gehen zu Lasten des Eigentümers.

Auf einen Blick

Hauswartung umlagefähig?Teilweise (nur Pflegeanteil)
UmlagefähigReinigung, Schneeräumen, Rasenmähen, Allgemeinpflege
Nicht umlagefähigReparaturen, Ersatzbeschaffungen
WichtigAnteil muss dokumentiert und nachvollziehbar sein

Tätigkeiten im Detail: Was darf verrechnet werden?

Hauswartung: Umlagefähige und nicht umlagefähige Tätigkeiten
TätigkeitUmlagefähig?Begründung
TreppenhausreinigungJaPflege der Gemeinschaftsflächen
Schneeräumen / StreuenJaSicherheit und Pflege der Liegenschaft
Rasenmähen / GartenpflegeJaPflege der Aussenanlagen
Kehrichtraum leerenJaBetrieb der Liegenschaft
Glühbirnen wechseln (Allgemein)JaKleiner Unterhalt im Pflegebereich
Reparaturen (Türschloss, Heizung)NeinGebäudeunterhalt ist Sache des Eigentümers
ErsatzbeschaffungenNeinInvestition, nicht Betriebskosten
Verwaltungsaufgaben des HauswartsNeinVerwaltungskosten sind nicht umlagefähig

Das Proportionsprinzip

Das Schweizer Mietrecht verlangt eine proportionale Aufteilung. Der Vermieter muss dokumentieren, wie viel Prozent der Arbeitszeit des Hauswarts auf umlagefähige Tätigkeiten entfällt. Diese Dokumentation ist Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung.

Beispiel: Hauswart 100%AnteilUmlagefähig
Reinigung / Pflege70%Ja
Reparaturen20%Nein
Verwaltung10%Nein
Umlagefähiger Lohnanteil70%→ verrechenbar

Häufige Fragen

Wie wird der umlagefähige Anteil der Hauswartung berechnet?

Der Vermieter muss den Anteil der Arbeitszeit dokumentieren, der auf Pflegetätigkeiten entfällt. Wenn der Hauswart 70% seiner Zeit putzt und 30% repariert, dürfen nur 70% seines Lohns als Nebenkosten verrechnet werden.

Darf der gesamte Lohn des Hauswarts verrechnet werden?

Nein. Nur der Anteil, der auf umlagefähige Tätigkeiten (Reinigung, Pflege) entfällt, darf verrechnet werden. Der Reparaturanteil ist Gebäudeunterhalt und geht zu Lasten des Eigentümers.

Sind Sozialleistungen des Hauswarts umlagefähig?

Ja, anteilig. Die Sozialleistungen (AHV, Pensionskasse) des Hauswarts dürfen im gleichen Verhältnis wie der Lohn auf die Mieter umgelegt werden.

Was gilt bei einem externen Reinigungsunternehmen?

Die Kosten eines externen Reinigungsunternehmens sind vollständig umlagefähig, sofern die Tätigkeiten auf Pflege und Reinigung beschränkt sind und im Mietvertrag vorgesehen.


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