Hauswartung: Was ist umlagefähig?
Hauswartungskosten sind teilweise umlagefähig. Nur der Anteil der Hauswartung, der auf Pflege- und Reinigungstätigkeiten entfällt, darf dem Mieter verrechnet werden. Reparaturen und Ersatzbeschaffungen durch den Hauswart sind Gebäudeunterhalt und gehen zu Lasten des Eigentümers.
Auf einen Blick
| Hauswartung umlagefähig? | Teilweise (nur Pflegeanteil) |
| Umlagefähig | Reinigung, Schneeräumen, Rasenmähen, Allgemeinpflege |
| Nicht umlagefähig | Reparaturen, Ersatzbeschaffungen |
| Wichtig | Anteil muss dokumentiert und nachvollziehbar sein |
Tätigkeiten im Detail: Was darf verrechnet werden?
| Tätigkeit | Umlagefähig? | Begründung |
|---|---|---|
| Treppenhausreinigung | Ja | Pflege der Gemeinschaftsflächen |
| Schneeräumen / Streuen | Ja | Sicherheit und Pflege der Liegenschaft |
| Rasenmähen / Gartenpflege | Ja | Pflege der Aussenanlagen |
| Kehrichtraum leeren | Ja | Betrieb der Liegenschaft |
| Glühbirnen wechseln (Allgemein) | Ja | Kleiner Unterhalt im Pflegebereich |
| Reparaturen (Türschloss, Heizung) | Nein | Gebäudeunterhalt ist Sache des Eigentümers |
| Ersatzbeschaffungen | Nein | Investition, nicht Betriebskosten |
| Verwaltungsaufgaben des Hauswarts | Nein | Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig |
Das Proportionsprinzip
Das Schweizer Mietrecht verlangt eine proportionale Aufteilung. Der Vermieter muss dokumentieren, wie viel Prozent der Arbeitszeit des Hauswarts auf umlagefähige Tätigkeiten entfällt. Diese Dokumentation ist Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung.
| Beispiel: Hauswart 100% | Anteil | Umlagefähig |
|---|---|---|
| Reinigung / Pflege | 70% | Ja |
| Reparaturen | 20% | Nein |
| Verwaltung | 10% | Nein |
| Umlagefähiger Lohnanteil | 70% | → verrechenbar |
Häufige Fragen
Wie wird der umlagefähige Anteil der Hauswartung berechnet?▼
Der Vermieter muss den Anteil der Arbeitszeit dokumentieren, der auf Pflegetätigkeiten entfällt. Wenn der Hauswart 70% seiner Zeit putzt und 30% repariert, dürfen nur 70% seines Lohns als Nebenkosten verrechnet werden.
Darf der gesamte Lohn des Hauswarts verrechnet werden?▼
Nein. Nur der Anteil, der auf umlagefähige Tätigkeiten (Reinigung, Pflege) entfällt, darf verrechnet werden. Der Reparaturanteil ist Gebäudeunterhalt und geht zu Lasten des Eigentümers.
Sind Sozialleistungen des Hauswarts umlagefähig?▼
Ja, anteilig. Die Sozialleistungen (AHV, Pensionskasse) des Hauswarts dürfen im gleichen Verhältnis wie der Lohn auf die Mieter umgelegt werden.
Was gilt bei einem externen Reinigungsunternehmen?▼
Die Kosten eines externen Reinigungsunternehmens sind vollständig umlagefähig, sofern die Tätigkeiten auf Pflege und Reinigung beschränkt sind und im Mietvertrag vorgesehen.
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