Glossar
Umlagefähig – Definition
Umlagefähig bezeichnet alle Betriebskosten, die der Vermieter in der Schweiz dem Mieter weiterverrechnen darf, sofern sie im Mietvertrag explizit und detailliert aufgeführt sind. Die Rechtsgrundlage ist OR Art. 257a. Kosten, die nicht im Vertrag stehen, sind in der Nettomiete inbegriffen.
Auf einen Blick
| Begriff | Umlagefähig |
| Rechtsgrundlage | OR Art. 257a (Schweiz) |
| Voraussetzung | Explizite Nennung im Mietvertrag |
| Gegenteil | Nicht umlagefähig (z.B. Reparaturen, Verwaltung) |
Was bedeutet umlagefähig genau?
Das Schweizer Mietrecht unterscheidet streng zwischen der Nettomiete und den Nebenkosten. In der Nettomiete sind alle Kosten des Eigentümers pauschal abgegolten — Verwaltung, Unterhalt, Steuern. Nur Kosten, die tatsächlich mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen und im Vertrag stehen, dürfen separat verrechnet werden.
Typische umlagefähige Kosten sind Heizung, Wasser, Hauswartung (Pflegeanteil), Allgemeinstrom und Kehrichtgebühren. Nicht umlagefähig sind Reparaturen, Versicherungen und Verwaltungshonorare.
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