Kostenklar

Glossar

Was bedeutet „umlagefähig“ bei Nebenkosten?

Kurz erklärt

„Umlagefähig“ ist vor allem ein aus Deutschland bekannter Fachbegriff. Gemeint ist: Eine Kostenposition kann dem Mieter separat als Nebenkosten verrechnet werden. In der Schweiz ist dafür entscheidend, dass die Nebenkosten besonders vereinbart sind und die konkrete Kostenart entsprechend einzuordnen ist.

Warum „im Mietvertrag genannt“ allein noch nicht jede Frage beantwortet

Der Mietvertrag muss klar zeigen, welche Nebenkosten zusätzlich zur Nettomiete getragen werden sollen. Zusätzlich ist zu prüfen, welche Leistung tatsächlich hinter einer Position steht. Reparatur, laufender Betrieb und allgemeine Verwaltung sind nicht dasselbe.

Einfacher gesagt

Auf Kostenklar verwenden wir in Kundentexten wenn möglich „als Nebenkosten verrechenbar“, weil das in der Schweiz verständlicher ist als der Fachbegriff „umlagefähig“.

Welche Nebenkosten können verrechnet werden? →Verwaltungskosten prüfen →Hauswartung prüfen →