Kostenklar

Sind Verwaltungskosten umlagefähig?

Nein. Verwaltungskosten sind in der Schweiz nicht umlagefähig. Das Honorar der Liegenschaftsverwaltung, Buchhaltungskosten und der Verwaltungsaufwand des Vermieters müssen aus den Nettomieteinnahmen gedeckt werden. Rechtsgrundlage: OR Art. 257a. Nur Kosten mit direktem Bezug zum Gebrauch der Mietsache dürfen verrechnet werden.

Auf einen Blick

Verwaltungskosten umlagefähig?Nein
RechtsgrundlageOR Art. 257a (Schweiz)
Trägt die KostenVermieter / Eigentümer
Typische KostenVerwaltungshonorar, Buchhaltung, Korrespondenz

Achtung: Verwaltungskosten in der Nebenkostenabrechnung sind ein häufiger Fehler. Mieter haben das Recht, solche Positionen anzufechten und eine Korrektur zu verlangen.


Was ist erlaubt — und was nicht?

Verwaltungskosten und Hauswartung: Umlagefähigkeit im Vergleich
KostenartUmlagefähig?Begründung
Verwaltungshonorar (Liegenschaftsverwaltung)NeinKosten des Eigentümers, nicht des Mieters
Buchhaltung / RechnungswesenNeinGehört zur Verwaltung der Liegenschaft
Korrespondenz mit MieternNeinVerwaltungsaufwand des Vermieters
Inkasso / MahnwesenNeinRisiko und Aufwand des Eigentümers
Hauswartung (Pflegeanteil)JaDirekter Bezug zum Gebrauch der Mietsache
Hauswartung (Reparaturanteil)NeinUnterhalt ist Sache des Eigentümers

Häufige Fragen

Warum sind Verwaltungskosten nicht umlagefähig?

In der Schweiz dürfen nur Kosten verrechnet werden, die direkt mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen. Die Verwaltung der Liegenschaft ist eine Aufgabe des Eigentümers und hat keinen direkten Bezug zum Gebrauch durch den Mieter.

Was passiert, wenn Verwaltungskosten trotzdem abgerechnet werden?

Der Mieter kann die Abrechnung anfechten und die Korrektur verlangen. Zu Unrecht verrechnete Beträge müssen zurückerstattet werden. Bei Uneinigkeit kann die Schlichtungsbehörde angerufen werden.

Ist ein Verwaltungspauschale als Nebenkosten erlaubt?

Nein. Auch eine pauschal formulierte "Verwaltungsgebühr" in der Nebenkostenabrechnung ist in der Schweiz nicht zulässig, wenn sie das Honorar der Liegenschaftsverwaltung abdeckt.

Was ist der Unterschied zwischen Verwaltung und Hauswartung?

Die Hauswartung (Reinigung, Schneeräumen, Rasenmähen) ist umlagefähig, weil sie direkt dem Gebrauch der Liegenschaft dient. Die Verwaltung (Verträge, Buchhaltung, Mieterkorrespondenz) ist nicht umlagefähig.


Die Lösung

Nebenkosten klar und verständlich abrechnen

Kostenklar ist die Software für nachvollziehbare Nebenkostenabrechnungen in der Schweiz. Jede Kostenposition wird automatisch auf Umlagefähigkeit geprüft. Jede Berechnung ist lückenlos dokumentiert — kein Black-Box-System.

Erste Abrechnung erstellen →

Keine Registrierung  ·  Erste Berechnung in 60 Sekunden

Das könnte Sie auch interessieren