Verwaltungskosten prüfen
Dürfen Verwaltungskosten als Nebenkosten verrechnet werden?
Kurzantwort
Nicht jede Position mit dem Wort „Verwaltung“ ist gleich zu behandeln. Allgemeine Liegenschaftsverwaltung und ein im Mietvertrag konkret bezeichnetes Honorar für die Nebenkostenabrechnung sind unterschiedliche Fragen. Eine allgemeine Regel wie „immer verboten“ oder „3–5 % sind immer erlaubt“ wäre deshalb zu grob.
Zuerst klären: Was wird überhaupt verrechnet?
Schauen Sie nicht nur auf den Titel der Position. Fragen Sie, welche konkrete Tätigkeit dahintersteht. Das hilft, allgemeine Verwaltung von einem ausdrücklich vereinbarten Aufwand rund um die Nebenkostenabrechnung zu unterscheiden.
Verwaltungskosten als Kostenart verstehen →Vier Fragen helfen bei der Prüfung
Was steht im Mietvertrag?
Prüfen Sie, ob die konkrete Kostenart klar bezeichnet ist. Eine allgemeine Sammelbezeichnung beantwortet nicht automatisch, welche Leistung zusätzlich verrechnet werden darf.
Welche Leistung steckt hinter dem Betrag?
Allgemeine Verwaltung einer Liegenschaft ist nicht dasselbe wie ein ausdrücklich bezeichnetes Honorar für das Erstellen einer Nebenkostenabrechnung.
Wie wurde der Betrag berechnet?
Die Abrechnung sollte erkennen lassen, welche Position belastet wird und wie der Betrag zustande kommt.
Gibt es eine nachvollziehbare Grundlage?
Bei Unklarheit können Mietvertrag, Abrechnung und die zugrunde liegenden Belege miteinander verglichen werden.
Warum wir keine feste Prozentregel nennen
In Bundesgerichtsentscheiden kommen Mietverträge vor, die ein prozentuales Abrechnungshonorar ausdrücklich nannten. Daraus folgt aber keine schweizweit automatisch zulässige Pauschale für jede Abrechnung. Entscheidend bleibt der konkrete Vertrag und die konkrete Position.
Als Vermieter
Bezeichnen Sie Kosten klar und dokumentieren Sie, auf welcher Vereinbarung und Leistung der Betrag beruht.
Abrechnung erstellen →Als Mieter
Vergleichen Sie Mietvertrag, genaue Bezeichnung, Berechnung und Belege und fragen Sie bei Unklarheit nach.
Abrechnung prüfen →Quellen
Weiterführend: Bundesgericht 4A_215/2012 zur klaren Vereinbarung von Nebenkosten und Bundesgericht 4A_209/2019 zu Anforderungen an eine nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung. Die rechtliche Beurteilung eines einzelnen Mietvertrags kann zusätzliche Umstände erfordern.