Akonto-Nachzahlung Die Nachzahlung ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Nebenkosten und den geleisteten Akonto-Zahlungen. Formel: Ist-Kosten − Akonto-Summe = Nachzahlung (positiv) oder Rückerstattung (negativ). Fälligkeit: Nach Zustellung der Abrechnung, üblicherweise 30 Tage Zahlungsfrist.
| Definition | Differenz Ist-Kosten minus Akonto |
| Fälligkeit | Nach Zustellung der Abrechnung |
| Zahlungsfrist | Üblicherweise 30 Tage |
| Anfechtbar | Ja, innert 30 Tagen |
Schritt 1: Ist-Kosten ermitteln
Alle tatsächlich angefallenen und umlagefähigen Nebenkosten des Abrechnungsjahres summieren.
Schritt 2: Anteil des Mieters berechnen
Gesamtkosten × Verteilungsschlüssel (z.B. m²-Anteil) = Anteil des Mieters.
Schritt 3: Geleistete Akonto-Zahlungen abziehen
12 × monatliche Akonto-Zahlung = Akonto-Summe. Anteil Mieter − Akonto-Summe = Nachzahlung.
Beispiel
Ist-Kosten Mieter CHF 1 800. Akonto 12 × CHF 130 = CHF 1 560. Nachzahlung: CHF 1 800 − CHF 1 560 = CHF 240.
Eine Nachzahlung entsteht, wenn die tatsächlichen Nebenkosten höher sind als die geleisteten Akonto-Zahlungen. Die Differenz muss der Mieter nachzahlen.
Nein. Die Nachzahlung entspricht den tatsächlich angefallenen Kosten minus der geleisteten Akonto-Zahlungen. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, aber der Vermieter muss die Kosten belegen können.
Die Nachzahlung wird nach Zustellung der Abrechnung fällig. Üblicherweise wird eine Zahlungsfrist von 30 Tagen gewährt. Der Mieter kann die Abrechnung anfechten, muss aber die unbestrittenen Teile bezahlen.
Ja. Der Mieter kann die Abrechnung innert 30 Tagen nach Zustellung bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Gründe können sein: nicht umlagefähige Kosten, fehlende Belege oder falscher Verteilungsschlüssel.
Der Vermieter kann die Forderung betreiben. Bei wiederholter Zahlungsverweigerung kann dies zur Kündigung führen. Mieter sollten strittige Beträge anfechten, aber unbestrittene Teile zahlen.
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