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Akonto Nachzahlung: Wie wird sie berechnet?

Akonto-Nachzahlung Die Nachzahlung ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Nebenkosten und den geleisteten Akonto-Zahlungen. Formel: Ist-Kosten − Akonto-Summe = Nachzahlung (positiv) oder Rückerstattung (negativ). Fälligkeit: Nach Zustellung der Abrechnung, üblicherweise 30 Tage Zahlungsfrist.

DefinitionDifferenz Ist-Kosten minus Akonto
FälligkeitNach Zustellung der Abrechnung
ZahlungsfristÜblicherweise 30 Tage
AnfechtbarJa, innert 30 Tagen

Berechnung der Akonto-Nachzahlung

Schritt 1: Ist-Kosten ermitteln

Alle tatsächlich angefallenen und umlagefähigen Nebenkosten des Abrechnungsjahres summieren.

Schritt 2: Anteil des Mieters berechnen

Gesamtkosten × Verteilungsschlüssel (z.B. m²-Anteil) = Anteil des Mieters.

Schritt 3: Geleistete Akonto-Zahlungen abziehen

12 × monatliche Akonto-Zahlung = Akonto-Summe. Anteil Mieter − Akonto-Summe = Nachzahlung.

Beispiel

Ist-Kosten Mieter CHF 1 800. Akonto 12 × CHF 130 = CHF 1 560. Nachzahlung: CHF 1 800 − CHF 1 560 = CHF 240.

Wie entsteht eine Akonto-Nachzahlung?

Eine Nachzahlung entsteht, wenn die tatsächlichen Nebenkosten höher sind als die geleisteten Akonto-Zahlungen. Die Differenz muss der Mieter nachzahlen.

Gibt es eine maximale Höhe für die Nachzahlung?

Nein. Die Nachzahlung entspricht den tatsächlich angefallenen Kosten minus der geleisteten Akonto-Zahlungen. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, aber der Vermieter muss die Kosten belegen können.

Wann muss die Nachzahlung bezahlt werden?

Die Nachzahlung wird nach Zustellung der Abrechnung fällig. Üblicherweise wird eine Zahlungsfrist von 30 Tagen gewährt. Der Mieter kann die Abrechnung anfechten, muss aber die unbestrittenen Teile bezahlen.

Kann der Mieter eine hohe Nachzahlung anfechten?

Ja. Der Mieter kann die Abrechnung innert 30 Tagen nach Zustellung bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Gründe können sein: nicht umlagefähige Kosten, fehlende Belege oder falscher Verteilungsschlüssel.

Was passiert, wenn der Mieter die Nachzahlung nicht zahlt?

Der Vermieter kann die Forderung betreiben. Bei wiederholter Zahlungsverweigerung kann dies zur Kündigung führen. Mieter sollten strittige Beträge anfechten, aber unbestrittene Teile zahlen.

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