Kostenklar

Kostenart verstehen

Verwaltungskosten: Was ist damit auf der Abrechnung gemeint?

Kurz erklärt

Der Begriff „Verwaltungskosten“ kann unterschiedliche Leistungen meinen. Deshalb sollte zuerst geklärt werden, was genau verrechnet wurde – bevor beurteilt wird, ob die Position in dieser Form zulässig ist.

Drei Bezeichnungen, die Sie unterscheiden sollten

Allgemeine Liegenschaftsverwaltung

Dazu gehören zum Beispiel die allgemeine Bewirtschaftung einer Liegenschaft, Mietzinsinkasso oder andere Verwaltungsaufgaben rund um das Mietverhältnis.

Honorar für die Nebenkostenabrechnung

Manche Verträge oder Abrechnungen nennen ausdrücklich ein Honorar für das Erstellen oder Verwalten der Nebenkostenabrechnung. Ob eine solche Position geschuldet ist, hängt vom konkreten Mietvertrag und der rechtlichen Einordnung ab.

Sammelpositionen wie Facilitymanagement

Solche Bezeichnungen können verschiedene Leistungen zusammenfassen. Fragen Sie im Zweifel nach, welche konkrete Leistung und welcher Betrag dahinterstehen.

Warum der Mietvertrag wichtig ist

Nebenkosten, die zusätzlich zum Nettomietzins verlangt werden, müssen klar vereinbart sein. Deshalb lohnt sich bei einer Verwaltungskostenposition der Vergleich mit dem Mietvertrag: Wie ist die Position dort bezeichnet und welche Leistung soll damit gemeint sein?

Sind Verwaltungskosten als Nebenkosten verrechenbar?

Darauf gibt es keine sinnvolle Pauschalantwort für jede Abrechnung. Entscheidend sind die konkrete Position, der Mietvertrag und die rechtliche Einordnung. Unsere ausführliche Erklärung zeigt, worauf Sie dabei achten sollten.

Verwaltungskosten genauer prüfen →

Für Vermieter

Bezeichnen Sie Kosten möglichst klar und prüfen Sie, ob sie im Mietvertrag entsprechend vereinbart sind.

Nebenkosten abrechnen →

Für Mieter

Vergleichen Sie die Position mit Ihrem Mietvertrag und fragen Sie nach, welche Leistung hinter dem Betrag steht.

Abrechnung prüfen →

Rechtsprechung

Weiterführend: Bundesgericht 4A_215/2012 zur klaren Vereinbarung von Nebenkosten und Bundesgericht 4A_209/2019 zu Anforderungen an eine nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung.