Kanton Zürich
Nebenkostenabrechnung im Kanton Zürich
Kurz erklärt
Für Nebenkosten gelten die Schweizer mietrechtlichen Grundregeln. Wenn es zu einem Streit kommt, ist im Kanton Zürich die besondere Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtsachen am zuständigen Bezirksgericht die richtige Anlaufstelle.
Was Sie bei einer Abrechnung prüfen sollten
- • Sind die Nebenkosten im Mietvertrag klar vereinbart?
- • Stimmen Abrechnungszeitraum und Ihre Mietdauer?
- • Sind Akontozahlungen vollständig berücksichtigt?
- • Ist erkennbar, wie Ihr Anteil berechnet wurde?
- • Können unklare Kosten anhand von Belegen nachvollzogen werden?
Bei Streit: nicht zum Friedensrichteramt
Die Gerichte Zürich weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besondere Schlichtungsbehörden bei den Bezirksgerichten zuständig sind. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Mietsache.
Zuständige Schlichtungsbehörde finden →Häufige Fragen
Gelten im Kanton Zürich andere Grundregeln für Nebenkosten?
Die zentralen Regeln zu Nebenkosten ergeben sich aus dem Schweizer Mietrecht, insbesondere Art. 257a und 257b OR. Der Kanton ist vor allem dafür relevant, welche Behörde bei einem Streit zuständig ist.
Welche Schlichtungsbehörde ist im Kanton Zürich zuständig?
Bei Miet- und Pachtstreitigkeiten ist nicht das Friedensrichteramt zuständig. Jedem Bezirksgericht ist eine besondere paritätische Schlichtungsbehörde angegliedert. Zuständig ist grundsätzlich die Behörde am Ort der gemieteten Wohnung oder Geschäftsräume.
Ist das Mietgericht Zürich für den ganzen Kanton zuständig?
Nein. Welche Schlichtungsbehörde zuständig ist, richtet sich nach dem Bezirk, in dem sich die Mietsache befindet. Die Gerichte Zürich bieten dafür eine Bezirks- und Gemeindesuche an.
Gibt es in Zürich eine allgemeine gesetzliche 6- oder 12-Monats-Frist für jede Nebenkostenabrechnung?
Nein. Art. 257a und 257b OR nennen keine für jedes Mietverhältnis identische Monatsfrist. Prüfen Sie zusätzlich Ihren Mietvertrag und die vereinbarte Abrechnungsperiode.