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Nebenkostenabrechnung Kanton Bern

Nebenkosten Kanton Bern Im Kanton Bern gilt das schweizerische Bundesrecht (OR Art. 257a–257b). Es gibt keine kantonalen Sonderregeln. Besonderheit: Der Kanton ist zweisprachig (Deutsch/Französisch). Streitigkeiten werden bei der zuständigen Schlichtungsbehörde geschlichtet. Das Nebenkostenrecht ist in der ganzen Schweiz einheitlich. Die Sprache der Abrechnung sollte der Vertragssprache entsprechen.

KantonBern (BE)
RechtsgrundlageOR Art. 257a–257b (Bundesrecht)
SchlichtungsbehördeSchlichtungsbehörde in Mietsachen
BesonderheitZweisprachig (DE/FR), Bundesstadt

Schlichtungsbehörden im Kanton Bern

Schlichtungsbehörden Kanton Bern
RegionBehördeWebsite
Stadt BernSchlichtungsbehörde Mietrecht Bernbern.ch
Biel/BienneSchlichtungsbehörde Biel (DE/FR)biel-bienne.ch
Übrige Gemeinden BEZuständige Schlichtungsbehördebe.ch/mietrecht
Gilt im Kanton Bern ein besonderes Nebenkostenrecht?

Nein. Das Nebenkostenrecht ist Bundesrecht (OR Art. 257a–257b) und gilt einheitlich in der ganzen Schweiz. Im Kanton Bern gibt es keine kantonalen Sonderregeln.

Muss die Nebenkostenabrechnung in Bern auf Französisch ausgestellt werden?

In deutschsprachigen Gemeinden auf Deutsch, in französischsprachigen auf Französisch, in Biel/Bienne je nach Vereinbarung. Die Sprache der Abrechnung sollte der Vertragssprache entsprechen.

Wo kann ich im Kanton Bern eine Nebenkostenabrechnung anfechten?

Bei der zuständigen Schlichtungsbehörde in Mietsachen. In der Stadt Bern beim Schlichtungsamt Mietrecht. Das Verfahren ist kostenlos.

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