Nebenkosten Kanton Bern Im Kanton Bern gilt das schweizerische Bundesrecht (OR Art. 257a–257b). Es gibt keine kantonalen Sonderregeln. Besonderheit: Der Kanton ist zweisprachig (Deutsch/Französisch). Streitigkeiten werden bei der zuständigen Schlichtungsbehörde geschlichtet. Das Nebenkostenrecht ist in der ganzen Schweiz einheitlich. Die Sprache der Abrechnung sollte der Vertragssprache entsprechen.
| Kanton | Bern (BE) |
| Rechtsgrundlage | OR Art. 257a–257b (Bundesrecht) |
| Schlichtungsbehörde | Schlichtungsbehörde in Mietsachen |
| Besonderheit | Zweisprachig (DE/FR), Bundesstadt |
| Region | Behörde | Website |
|---|---|---|
| Stadt Bern | Schlichtungsbehörde Mietrecht Bern | bern.ch |
| Biel/Bienne | Schlichtungsbehörde Biel (DE/FR) | biel-bienne.ch |
| Übrige Gemeinden BE | Zuständige Schlichtungsbehörde | be.ch/mietrecht |
Nein. Das Nebenkostenrecht ist Bundesrecht (OR Art. 257a–257b) und gilt einheitlich in der ganzen Schweiz. Im Kanton Bern gibt es keine kantonalen Sonderregeln.
In deutschsprachigen Gemeinden auf Deutsch, in französischsprachigen auf Französisch, in Biel/Bienne je nach Vereinbarung. Die Sprache der Abrechnung sollte der Vertragssprache entsprechen.
Bei der zuständigen Schlichtungsbehörde in Mietsachen. In der Stadt Bern beim Schlichtungsamt Mietrecht. Das Verfahren ist kostenlos.
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