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Kanton Aargau

Nebenkostenabrechnung im Kanton Aargau

Kurz erklärt

Für Nebenkosten gelten die Schweizer mietrechtlichen Grundregeln. Wenn ein Streit nicht direkt geklärt werden kann, gibt es im Aargau Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht in den einzelnen Bezirken.

Was Sie bei einer Abrechnung prüfen sollten

  • • Sind die Nebenkosten im Mietvertrag klar vereinbart?
  • • Stimmen Zeitraum und Mietdauer?
  • • Sind alle Akontozahlungen berücksichtigt?
  • • Ist der Verteilschlüssel nachvollziehbar?
  • • Können unklare Kosten anhand von Belegen erklärt werden?

Schlichtungsbehörde nach Bezirk

Der Kanton Aargau führt die zuständigen Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht nach Bezirken auf. Für Mietstreitigkeiten ist grundsätzlich die Behörde am Ort der Mietsache zuständig.

Zuständige Schlichtungsbehörde finden →

Häufige Fragen

Gelten im Kanton Aargau andere Grundregeln für Nebenkosten?

Die zentralen Regeln zu Nebenkosten ergeben sich aus dem Schweizer Mietrecht, insbesondere Art. 257a und 257b OR. Der Kanton ist vor allem dafür relevant, welche Schlichtungsbehörde zuständig ist.

Welche Schlichtungsbehörde ist zuständig?

Im Aargau gibt es Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht nach Bezirken. Zuständig ist grundsätzlich die Behörde am Ort der gemieteten Liegenschaft.

Kostet das Schlichtungsverfahren etwas?

Der Kanton Aargau weist darauf hin, dass das Schlichtungsverfahren in Miet- und Pachtsachen grundsätzlich kostenlos ist.

Was sollte ich vor einer Schlichtung vorbereiten?

Hilfreich sind Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Belege oder Korrespondenz sowie eine kurze Liste der Punkte, die Sie nicht nachvollziehen können.

Abrechnung prüfen →Nebenkostenabrechnung verstehen →Belege einsehen →