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Allgemeinstrom: Strom für gemeinsam genutzte Bereiche

Kurz erklärt

Mit Allgemeinstrom ist in der Regel der Strom gemeint, der nicht zu einer einzelnen Wohnung gehört, sondern für gemeinsam genutzte Bereiche oder Anlagen benötigt wird.

Typische Beispiele

Treppenhaus und Keller

Beleuchtung in gemeinsam genutzten Bereichen ist ein typisches Beispiel für Allgemeinstrom.

Lift und gemeinschaftliche Anlagen

Der Stromverbrauch solcher Anlagen kann separat erfasst werden.

Aussenbeleuchtung

Auch Beleuchtung rund um gemeinschaftlich genutzte Aussenbereiche kann unter Allgemeinstrom fallen.

Reparaturen oder neue Anlagen

Reparaturen am Lift oder der Einbau einer neuen Beleuchtungsanlage sind etwas anderes als der laufende Stromverbrauch.

Was sollte auf der Abrechnung nachvollziehbar sein?

  • • Welche Stromkosten als Allgemeinstrom zusammengefasst wurden.
  • • Ob die Kosten im Mietvertrag als Nebenkosten vereinbart sind.
  • • Wie der Gesamtbetrag auf die Wohnungen verteilt wurde.
  • • Ob sich hinter der Position tatsächlich laufender Verbrauch oder zusätzlich Reparatur-/Investitionskosten verbergen.

Allgemeinstrom ist nicht der Wohnungsstrom

Der private Stromverbrauch innerhalb einer Wohnung wird normalerweise separat über den eigenen Stromvertrag abgerechnet. Allgemeinstrom betrifft dagegen gemeinsam genutzte Bereiche und Anlagen.

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