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Allgemeinstrom als Nebenkosten: Treppenhaus, Lift und Aussenbeleuchtung

Allgemeinstrom (umlagefähig) Der Stromverbrauch in gemeinschaftlich genutzten Bereichen — Treppenhaus, Lift, Aussenbeleuchtung, Waschküche — ist umlagefähig. Strom in den Mietwohnungen selbst wird direkt vom Mieter bezahlt und gehört nicht in die Nebenkostenabrechnung. Grundlage: OR Art. 257a. Allgemeinstrom muss über einen separaten Zähler erfasst werden.

RechtsgrundlageOR Art. 257a
UmfasstTreppenhaus, Lift, Aussenanlage
Nicht umfasstStrom in Mietwohnungen
VerteilungsschlüsselWohneinheiten oder m²

Allgemeinstrom: erlaubte und nicht erlaubte Positionen

Allgemeinstrom: erlaubt vs. nicht erlaubt
PositionErlaubt?Hinweis
Treppenhausbeleuchtung✅ JaGemeinschaftsfläche
Liftbetrieb (Strom)✅ JaBetriebskosten
Aussenbeleuchtung✅ JaGemeinschaftsfläche
Waschküche (Strom)✅ JaGemeinschaftsanlage
Tiefgarage (Allgemeinbereiche)✅ JaGemeinschaftsfläche
Strom in Mietwohnungen❌ NeinMieter zahlt direkt
Liftrevision (Reparatur)❌ NeinUnterhalt Vermieter
Neue Beleuchtungsanlage❌ NeinInvestition Vermieter

Wie wird Allgemeinstrom abgerechnet?

Zählerstand ablesen

Der Allgemeinstromzähler wird am Anfang und Ende der Abrechnungsperiode abgelesen.

Kosten berechnen

Verbrauch in kWh × Stromtarif = Gesamtkosten.

Auf Wohnungen verteilen

Verteilung nach Wohneinheiten oder m². Beispiel: 4 Wohnungen à CHF 150 = CHF 600 total.

Akonto verrechnen

Geleistete Akonto-Zahlungen abziehen.

Was ist Allgemeinstrom?

Allgemeinstrom bezeichnet den Stromverbrauch in gemeinschaftlich genutzten Bereichen einer Liegenschaft: Treppenhaus, Lift, Aussenbeleuchtung, Waschküche und Keller. Dieser Strom wird über einen separaten Zähler erfasst.

Darf der Liftbetrieb als Nebenkosten verrechnet werden?

Ja. Die Stromkosten für den Liftbetrieb sind umlagefähige Betriebskosten. Die Liftrevision und Reparaturen hingegen sind Unterhaltskosten des Vermieters.

Wie wird Allgemeinstrom auf die Wohnungen verteilt?

Die Verteilung erfolgt nach Wohneinheiten (gleiche Teile) oder nach Wohnfläche (m²). Der Schlüssel muss im Mietvertrag festgelegt sein.

Muss Allgemeinstrom separat ausgewiesen werden?

Ja. In der Nebenkostenabrechnung muss der Allgemeinstrom als eigene Position ausgewiesen werden, damit Mieter die Kosten nachvollziehen können.

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