Allgemeinstrom (umlagefähig) Der Stromverbrauch in gemeinschaftlich genutzten Bereichen — Treppenhaus, Lift, Aussenbeleuchtung, Waschküche — ist umlagefähig. Strom in den Mietwohnungen selbst wird direkt vom Mieter bezahlt und gehört nicht in die Nebenkostenabrechnung. Grundlage: OR Art. 257a. Allgemeinstrom muss über einen separaten Zähler erfasst werden.
| Rechtsgrundlage | OR Art. 257a |
| Umfasst | Treppenhaus, Lift, Aussenanlage |
| Nicht umfasst | Strom in Mietwohnungen |
| Verteilungsschlüssel | Wohneinheiten oder m² |
| Position | Erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Treppenhausbeleuchtung | ✅ Ja | Gemeinschaftsfläche |
| Liftbetrieb (Strom) | ✅ Ja | Betriebskosten |
| Aussenbeleuchtung | ✅ Ja | Gemeinschaftsfläche |
| Waschküche (Strom) | ✅ Ja | Gemeinschaftsanlage |
| Tiefgarage (Allgemeinbereiche) | ✅ Ja | Gemeinschaftsfläche |
| Strom in Mietwohnungen | ❌ Nein | Mieter zahlt direkt |
| Liftrevision (Reparatur) | ❌ Nein | Unterhalt Vermieter |
| Neue Beleuchtungsanlage | ❌ Nein | Investition Vermieter |
Zählerstand ablesen
Der Allgemeinstromzähler wird am Anfang und Ende der Abrechnungsperiode abgelesen.
Kosten berechnen
Verbrauch in kWh × Stromtarif = Gesamtkosten.
Auf Wohnungen verteilen
Verteilung nach Wohneinheiten oder m². Beispiel: 4 Wohnungen à CHF 150 = CHF 600 total.
Akonto verrechnen
Geleistete Akonto-Zahlungen abziehen.
Allgemeinstrom bezeichnet den Stromverbrauch in gemeinschaftlich genutzten Bereichen einer Liegenschaft: Treppenhaus, Lift, Aussenbeleuchtung, Waschküche und Keller. Dieser Strom wird über einen separaten Zähler erfasst.
Ja. Die Stromkosten für den Liftbetrieb sind umlagefähige Betriebskosten. Die Liftrevision und Reparaturen hingegen sind Unterhaltskosten des Vermieters.
Die Verteilung erfolgt nach Wohneinheiten (gleiche Teile) oder nach Wohnfläche (m²). Der Schlüssel muss im Mietvertrag festgelegt sein.
Ja. In der Nebenkostenabrechnung muss der Allgemeinstrom als eigene Position ausgewiesen werden, damit Mieter die Kosten nachvollziehen können.
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